Rechtsprechung
LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile: vollständige und gleichmäßig Anrechnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 87 I Nr. 10 BetrVG
Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile: vollständige und gleichmäßig Anrechnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 20.10.2011 - 3 Ca 453/11
- LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Hamm, 07.12.1988 - 12 TaBV 114/88
Zuständigkeit einer Einigungsstelle; Minderung einer freiwilligen Zulage; …
Auszug aus LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11
In dieser Entscheidung (12 Ta BV 114/88, DB 1989, 2131) hat das Gericht lediglich im Rahmen eines Einigungsstellenbesetzungsverfahrens eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG verneint in einem Fall der Reduzierung des Dotierungsrahmens einer freiwilligen Zulage durch vollständige Anrechnung bei sämtlichen Arbeitnehmern. - BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung
Auszug aus LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11
Grundsätzlich ist die Anrechnung möglich, es sei denn, dem Arbeitnehmer ist vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden (BAG vom 23.09.2009 - 5 AZR 941/08, juris, unter Hinweis auf BAG vom 27.08.2008 - 5 AZR 820/07, AP BGB § 307 Nr. 36 m.w.N.). - BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von …
Auszug aus LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11
a) Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifentgelterhöhung auf übertarifliche Zulagen mit zu bestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (st. Rspr. des BAG, s. etwa Urteil vom 10.03.2009 - 1 AZR 55/08, juris; BAG vom 08.06.2004 - 1 AZR 308/03, BAGE 111, 70 m.w.N.).
- BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03
Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen
Auszug aus LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11
a) Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifentgelterhöhung auf übertarifliche Zulagen mit zu bestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (st. Rspr. des BAG, s. etwa Urteil vom 10.03.2009 - 1 AZR 55/08, juris; BAG vom 08.06.2004 - 1 AZR 308/03, BAGE 111, 70 m.w.N.). - BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95
Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen
Auszug aus LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11
Ebenso wenig lässt sich eine anrechnungsfeste Zulage annehmen, wenn diese über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tarifentgelterhöhungen verrechnet worden ist (so bereits BAG vom 31.10.1995 - 1 AZR 276/95, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80). - BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht …
Auszug aus LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11
Erhöht sich das Tarifentgelt, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung sogar regelmäßig dem Willen der Arbeitsvertragsparteien, denn die Gesamtvergütung verringert sich nicht (vgl. auch BAG vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118). - BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und …
Auszug aus LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11
Grundsätzlich ist die Anrechnung möglich, es sei denn, dem Arbeitnehmer ist vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden (BAG vom 23.09.2009 - 5 AZR 941/08, juris, unter Hinweis auf BAG vom 27.08.2008 - 5 AZR 820/07, AP BGB § 307 Nr. 36 m.w.N.).